Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zum Thema Lehrgang zur befähigten Person zur Prüfung von WHG/AwSV-Anlagen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Dieser Lehrgang ist praxisorientiert aufgebaut und dient der jährlichen Unterweisung gem. § 9 der Betriebssicherheitsverordnung. Themenschwerpunkte: Der Anwendungsbereich der BetrSichV, das Anforderungsprofil an/für die "Befähigten Personen", die Bestellspezifikation, die Gefährdungsbeurteilungen an/in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die gemäß BetrSichV notwendigen Prüflisten, die Nachweispflicht bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die Anwendung der DIN 31051, die Abgrenzung zu den "überwachungsbedürftigen Anlagen", sowie die notwendigen Arbeitsanweisungen.
Zielsetzung
Alle erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von WHG/AwSV-Anlagen werden in diesem Lehrgang vermittelt. Mit der Entsendung von Mitarbeitern zu diesem Lehrgang können Betreiber der betroffenen Anlagen sicherstellen, dass nachweislich ausgebildete Personen für diese Tätigkeiten eingesetzt werden und das sie das Verständnis und die Kenntnisse haben, für die Abnahme durch den Sachverständigen nach AwSV.
Teilnehmerkreis
Betreiber von AwSV- (HBV- und LAU-Anlagen) und von Hydraulik- Anlagen, Betreiber von Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten (alte Vbf-Anlagen), Hersteller und Betreiber druckführender Säure- und Laugeanlagen (p > 0,5 bar), alle Arbeitgeber nach dem BtrVfG, Leiter eines QM-/QS-Wesens, alle Sachkundigen nach WHG, Hersteller von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
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