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Sie haben Fragen zum Thema Jährliche Unterweisung der Kranführer ? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Krane.
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen die Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach. Die jährliche Unterweisung für Mitarbeiter, die mit Kranarten arbeiten, bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Kranen absolviert haben, ist per Gesetz seit dem 01. Januar 2003 vorgeschrieben. Für diese Mitarbeiter besteht mindestens einmal jährlich eine Durchführungs- und Teilnahmepflicht. Dies wird im Arbeitsschutzgesetz §§12 und 15 sowie gem. DGUV V1§§ 3 Abs. 2 beschrieben.
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