Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Jährliche Unterweisung der Kranführer ? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Jährliche Unterweisung der Kranführer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Krane.

Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen die Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach. Die jährliche Unterweisung für Mitarbeiter, die mit Kranarten arbeiten, bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Kranen absolviert haben, ist per Gesetz seit dem 01. Januar 2003 vorgeschrieben. Für diese Mitarbeiter besteht mindestens einmal jährlich eine Durchführungs- und Teilnahmepflicht. Dies wird im Arbeitsschutzgesetz §§12 und 15 sowie gem. DGUV V1§§ 3 Abs. 2 beschrieben.

Path
Zurück
Ort
Anmerkung
location

Wo soll die Dienstleistung durchgeführt werden?

Postleitzahl
Ort / Stadt

In 3 einfachen Schritten zum passenden Angebot

Finden sie kostenlos und unverbindlich den optimalen Dienstleister, um Ihr Unternehmen abzusichern.
1
Kostenlos online Anfrage stellen
Path
2
Passende Angebote bekommen
Path
3
Angebot auswählen
Was benötigen Sie?
Group 7 Copy

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Jährliche Unterweisung der Kranführer ? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Häufig gestellte Fragen