Eine Fortbildung oder eine Weiterbildung sowie auch ein Aufbaulehrgang setzen voraus, dass bereits eine Art der Grundausbildung oder ein Grundlehrgang absolviert wurde. Die aufbauenden Kurse und / oder Seminare setzen Grundwissen voraus, welches in den vorgelagerten Kursen und / oder Seminaren vermittelt wurde. Das Absolvieren eines Solchen ist also Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einer Fortbildung (etc.).
Ferner kann es vorgeschrieben sein, dass Fortbildungen in bestimmten Abständen zu erfolgen haben, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten (Beispiel: Betriebliche Ersthelfer müssen min. alle zwei Jahre einen Fortbildungskurs belegen, um die Funktion weiterhin im Unternehmen innehaben zu können).