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Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziert die Teilnehmer dazu, die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen zu können. Hierfür müssen die im ASiG gestellten Anforderungen bzw. Grundvoraussetzungen nach der DGUV Vorschrift 2 erfüllt sein (Vor-Qualifikation der Teilnehmer).
In der Ausbildung wird die Fähigkeit erworben, Gefährdungen am Arbeitsplatzeinzuschätzen und zu bewerten. Die systematische Betrachtung von Arbeitssystemen wird vermittelt. Darüber hinaus werden weitere Analysemethoden erklärt, mit Hilfe derer man Arbeitsplätze sicher gestalten kann. Es werden umfangreiche Einsichten in Regelwerke und Gesetze gegeben.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Unternehmern dabei, ihre Pflichten gem. z.B. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aber auch anderen Vorschriften, wahrzunehmen. Sie muss verpflichtend ab 20 Beschäftigten in Betrieben beauftragt sein.
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