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Sie haben Fragen zum Thema Beratung zur Installation von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Personen-Notsignal-Anlagen bestehen aus tragbaren Personen-Notsignal-Geräten (Signalgeber) in Verbindung mit einer Empfangszentrale oder Empfangseinrichtung. Anlagen und Geräte des Typs PNA-11 benutzen dabei öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze. Der Signalgeber, der am Körper der oder des allein Arbeitenden getragen wird, kann sowohl willensabhängig als auch willensunabhängig Alarm auslösen. Durch Auswahl von verschiedenen Alarmfunktionen lässt sich das Personen-Notsignal-Gerät genau auf die Gefährdung abstimmen.
Folgende Varianten von willensunabhängigen Alarmfunktionen stehen zur Verfügung:
Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass die Lokalisierung des oder der allein Arbeitenden bei Personen-Alarm jederzeit gewährleistet ist. Dies kann bei ortsgebundenen Arbeiten erfolgen – zum Beispiel durch besondere Aufzeichnungen in der Personen-Notsignal-Empfangszentrale. Bei ortsungebundenen Arbeiten kann dies durch technische Maßnahmen erfolgen – zum Beispiel Personen-Notsignal-Geräte, die akustische Signale geben.
Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“, sowie DGUV Information 212-139 „Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen“
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