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Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist unternehmerische Grundpflicht nach unter anderem § 5 den Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Der Arbeitgeber muss Gefährdungen am Arbeitsplatz vor Aufnahme der Tätigkeiten an demselben für alle Beschäftigten beurteilen. Hierfür gibt es Gefährdungsfaktoren, die zwingend zu berücksichtigen sind. Als Hilfestellung können Stabstellen oder externe Berater hinzugezogen werden, wenn die Fachkenntnis des Unternehmers selbst nicht ausreicht. Die Maßnahmen, die zur Reduzierung von Gefährdungen festgelegt werden, müssen zwingend nachverfolgt werden.
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