Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Beratung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Beratung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Sie können die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen. Die Beauftragung muss genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Sie muss schriftlich erfolgen und die Verantwortungsbereiche und die Befugnisse im Rahmen Ihrer Unternehmensorganisation konkret definieren.

Path
Zurück
Ort
Anmerkung
location

Wo soll die Dienstleistung durchgeführt werden?

Postleitzahl
Ort / Stadt

In 3 einfachen Schritten zum passenden Angebot

Finden sie kostenlos und unverbindlich den optimalen Dienstleister, um Ihr Unternehmen abzusichern.
1
Kostenlos online Anfrage stellen
Path
2
Passende Angebote bekommen
Path
3
Angebot auswählen
Was benötigen Sie?
Group 7 Copy

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Beratung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Häufig gestellte Fragen