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Darf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte ausbilden?
Worin unterscheiden sich die Sicherheitsbeauftragten (BGHM, VBG, BGW, BG, DGUV)?
Ab wie vielen Mitarbeitern ist laut Gesetzgeber ein SiBe zu bestellen?
Dürfen Mitarbeiter bei Fragen zum Arbeitsschutz die Sicherheitsfachkraft kontaktieren?
Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?
Als Sicherheitsbeauftragte, kurz SiBe, werden Betriebsangehörige bezeichnet, die die Unternehmensführung bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes auf Baustellen und an anderen Stellen im Betrieb unterstützen. Ihr Hauptaugenmerk legen die Sicherheitsbeauftragten auf die Kontrolle der Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen der Mitarbeiter. Sie prüfen das Vorhandensein vorgeschriebener Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen. Eine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion haben sie allerdings nicht.
§ 22 Sozialgesetzbuch VII sieht vor, dass ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen muss. Wie viele Beauftragte insgesamt in einem Unternehmen benötigt werden, richtet sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nach:
Als Sicherheitsvertrauensperson ist der SiBe für seine Kollegen da, wenn es um Fragen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz geht. Daher muss er im Unternehmen allen bekannt sein. Externe Sicherheitsfachkräfte erfüllen nicht die oben genannte räumliche und zeitliche Nähe und können demnach nicht eingesetzt werden.
Sicherheitsbeauftragte beraten rund um die Arbeitssicherheit im Betrieb und vermitteln zwischen Kollegen und den Verantwortlichen. Als Team sorgen die Betriebsführung, Betriebsbeauftragten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und der Betriebsarzt für eine optimale Arbeitssicherheit.
Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten obliegt dem Unternehmer und sollte schriftlich erfolgen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt sowie der Betriebs- oder Personalrat können einenMitarbeiter für die Position vorschlagen. Bei der Bestellung muss die Betriebsführung den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten festlegen und zeitlichen Freiraum für die Ausübung der neuen Aufgaben schaffen. Als Experte unterstützen wir Sie bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Mithilfe unseres Quick-Checks erfahren Sie im Handumdrehen, welche verpflichtenden Handlungen für Sie als Arbeitgeber anstehen.
Der Sicherheitsbeauftragte erkennt nicht nur Gefahrenpotenziale in der Betriebsstätte, er berät den Betriebsleiter auch hinsichtlich der Unfallverhütung sowie Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und damit einhergehenden Berufskrankheiten. Bereiten Vorgesetzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Mitarbeiterschulungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitssicherheit vor, ist der Sicherheitsbeauftragte hierbei mit seiner Expertise behilflich. Außerdem nimmt er an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und an Betriebsbegehungen teil.
Der Sicherheitsbeauftragte muss seine Arbeit weisungsfrei ausüben können. Allein auf Grundlage der Gesetze, Vorschriften und innerbetrieblichen Regelungen hat er den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu bewerten. Er ist jedoch nicht weisungsberechtigt. Daher kann er auchnicht nach Zivil- oder Strafrecht belangt werden, falls einmal etwas schiefläuft.
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz SiFa, unterscheiden sich von denen eines Sicherheitsbeauftragten. Die SiFaerlangt durch anerkannte Sicherheitslehrgänge eine berufliche Zusatzqualifikation. Sie ist verantwortlich für:
Größter Aufgabenbereich der SiFa ist die Abwendung von Unfall- und Gesundheitsgefahren. Weiterhin berät sie sowohl die Sicherheitsbeauftragten als auch die Mitarbeiter in allen Belangen des Arbeitsschutzes.
Der angehende Sicherheitsbeauftragte muss die Möglichkeit bekommen, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Dazu gehört auch dieErstschulung. Jeder Mitarbeiter kann prinzipiell Sicherheitsbeauftragter werden, die notwendigen Qualifikationen sind nicht gesetzlich geregelt. Verantwortungsbewusstsein, Akzeptanz bei Kollegen und Vorgesetzen sowie die Fähigkeit, überzeugend und beharrlich auf Missstände aufmerksam zu machen, sind gute Voraussetzungen.
Arbeitgeber sollten bei der Auswahl des Sicherheitsbeauftragten außerdem auf Folgendes achten:
Durch die Ausbildung soll der angehende Sicherheitsbeauftragte lernen, Mängel am Arbeitsplatz zu erkennen und deren Verbesserung zu bewirken. Die Gesetzgebung in diesem Bereich verändert sich beständig. Die DGUV empfiehlt daher, die Beauftragten alle drei bis fünf Jahre erneut fortzubilden. Mit opticert finden Sie den passenden Dienstleister zur Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten.