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Sicherheitsbeauftragter – Anforderungen und Ausbildung

Sicherheitsbeauftragte sind unerlässlich in Unternehmen. Als Bindeglied zwischen Mitarbeitern, Vorgesetzten und Fachkräften für Arbeitsschutz tragen sie dazu bei, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Aber ist ein Sicherheitsbeauftragter in jedem Betrieb Pflicht und wer ist dafür geeignet? opticert fasst das Wichtigste zum Thema für Sie zusammen.

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Häufig gestellte Fragen

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Darf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte ausbilden?

Das SGB VII und die DGUV-Regel 100-001 nennen explizit den Unfallversicherungsträger als Veranstalter von Sicherheitsschulungen. Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von weiteren Ausbildungsträgern, die Sicherheitsbeauftragte qualifizieren.
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Worin unterscheiden sich die Sicherheitsbeauftragten (BGHM, VBG, BGW, BG, DGUV)?

Ein BGHM-Sicherheitsbeauftragter hat die branchenspezifische Schulung der Berufsgenossenschaft für holz- und metallverarbeitende Gewerbe absolviert, während ein VBG-Sicherheitsbeauftragter von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft geschult wurde. BGW- und BG-Sicherheitsbeauftragte haben eine Schulung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder einer branchenspezifischen Berufsgenossenschaft besucht. Die DGUV bildet keine Sicherheitsbeauftragten aus.
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Ab wie vielen Mitarbeitern ist laut Gesetzgeber ein SiBe zu bestellen?

Die Mindestanzahl an Sicherheitsbeauftragten richtet sich unter anderem nach der Beschäftigtenzahl und der im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahr. Zur Orientierung nennt die DGUV Vorschrift 1 folgende Werte:
  • 1 SiBe ab 21 Mitarbeitern
  • 2 SiBe ab 51 Mitarbeitern
  • 3 SiBe ab 201 Mitarbeiter
  • 4 SiBe ab 501 Mitarbeitern
Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann sich die Anzahl der Sicherheitsbeauftragter im Betrieb noch erhöhen.
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Dürfen Mitarbeiter bei Fragen zum Arbeitsschutz die Sicherheitsfachkraft kontaktieren?

Nur wenn die Sicherheitsfachkraft eng mit den Beschäftigten zusammenarbeitet, kann eine sichere Arbeitsumgebung geschaffen werden. Es spricht also nichts dagegen, die SiFa bei einer Frage zur Arbeitssicherheit im Büro um Auskunft zu bitten.
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Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Dies geschieht meist nur in Ausnahmefällen, da es in der Betriebspraxis zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn eine Person beide Posten innehat. Gerade die unterschiedlichen Aufgabenprofile stehen sich hierbei oft im Weg.

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich und was macht er?

Als Sicherheitsbeauftragte, kurz SiBe, werden Betriebsangehörige bezeichnet, die die Unternehmensführung bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes auf Baustellen und an anderen Stellen im Betrieb unterstützen. Ihr Hauptaugenmerk legen die Sicherheitsbeauftragten auf die Kontrolle der Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen der Mitarbeiter. Sie prüfen das Vorhandensein vorgeschriebener Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen. Eine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion haben sie allerdings nicht.

§ 22 Sozialgesetzbuch VII sieht vor, dass ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen muss. Wie viele Beauftragte insgesamt in einem Unternehmen benötigt werden, richtet sich laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nach:

  • der Anzahl der Beschäftigten
  • den Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren
  • der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe zu den Mitarbeitern

Als Sicherheitsvertrauensperson ist der SiBe für seine Kollegen da, wenn es um Fragen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz geht. Daher muss er im Unternehmen allen bekannt sein. Externe Sicherheitsfachkräfte erfüllen nicht die oben genannte räumliche und zeitliche Nähe und können demnach nicht eingesetzt werden.

Ordnungsgemäße Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte beraten rund um die Arbeitssicherheit im Betrieb und vermitteln zwischen Kollegen und den Verantwortlichen. Als Team sorgen die Betriebsführung, Betriebsbeauftragten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten und der Betriebsarzt für eine optimale Arbeitssicherheit.

Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten obliegt dem Unternehmer und sollte schriftlich erfolgen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt sowie der Betriebs- oder Personalrat können einenMitarbeiter für die Position vorschlagen. Bei der Bestellung muss die Betriebsführung den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten festlegen und zeitlichen Freiraum für die Ausübung der neuen Aufgaben schaffen. Als Experte unterstützen wir Sie bei der Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Mithilfe unseres Quick-Checks erfahren Sie im Handumdrehen, welche verpflichtenden Handlungen für Sie als Arbeitgeber anstehen.

Aufgaben und Pflichten des bestellten Sicherheitsbeauftragten

Der Sicherheitsbeauftragte erkennt nicht nur Gefahrenpotenziale in der Betriebsstätte, er berät den Betriebsleiter auch hinsichtlich der Unfallverhütung sowie Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und damit einhergehenden Berufskrankheiten. Bereiten Vorgesetzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Mitarbeiterschulungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitssicherheit vor, ist der Sicherheitsbeauftragte hierbei mit seiner Expertise behilflich. Außerdem nimmt er an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und an Betriebsbegehungen teil.

Arbeitsschutz: Weisungsfreiheit ungleich Weisungsberechtigung

Der Sicherheitsbeauftragte muss seine Arbeit weisungsfrei ausüben können. Allein auf Grundlage der Gesetze, Vorschriften und innerbetrieblichen Regelungen hat er den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu bewerten. Er ist jedoch nicht weisungsberechtigt. Daher kann er auchnicht nach Zivil- oder Strafrecht belangt werden, falls einmal etwas schiefläuft.

Unterschied Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz SiFa, unterscheiden sich von denen eines Sicherheitsbeauftragten. Die SiFaerlangt durch anerkannte Sicherheitslehrgänge eine berufliche Zusatzqualifikation. Sie ist verantwortlich für:

  • die sicherheitstechnische Überprüfung der Einrichtung und Arbeitsverfahren
  • die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf Baustellen und der Arbeitssicherheit im Büro
  • die Entwicklung von Ideen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit
  • die Untersuchung und Auswertung der Unfallursachen

Größter Aufgabenbereich der SiFa ist die Abwendung von Unfall- und Gesundheitsgefahren. Weiterhin berät sie sowohl die Sicherheitsbeauftragten als auch die Mitarbeiter in allen Belangen des Arbeitsschutzes.

Qualifikation und Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Der angehende Sicherheitsbeauftragte muss die Möglichkeit bekommen, an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Dazu gehört auch dieErstschulung. Jeder Mitarbeiter kann prinzipiell Sicherheitsbeauftragter werden, die notwendigen Qualifikationen sind nicht gesetzlich geregelt. Verantwortungsbewusstsein, Akzeptanz bei Kollegen und Vorgesetzen sowie die Fähigkeit, überzeugend und beharrlich auf Missstände aufmerksam zu machen, sind gute Voraussetzungen.

Arbeitgeber sollten bei der Auswahl des Sicherheitsbeauftragten außerdem auf Folgendes achten:

  • hohe Anwesenheitsquote im Betrieb
  • Kenntnisse über den Betriebsbereich
  • Kenntnis über Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Lern- und Fortbildungsbereitschaft
  • gutes Verhältnis zu den Kollegen
  • gute Beobachtungsgabe

Sicherheitsbeauftragter: Fortbildung zur Wissensauffrischung

Durch die Ausbildung soll der angehende Sicherheitsbeauftragte lernen, Mängel am Arbeitsplatz zu erkennen und deren Verbesserung zu bewirken. Die Gesetzgebung in diesem Bereich verändert sich beständig. Die DGUV empfiehlt daher, die Beauftragten alle drei bis fünf Jahre erneut fortzubilden. Mit opticert finden Sie den passenden Dienstleister zur Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten.