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Prüfung der PSA gegen Absturz

Um die Arbeitssicherheit zu garantieren, hat die Berufsgenossenschaft daher die DGUV-Regel 112-198/199 aufgestellt. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), wie Auffanggurte, Seile und Höhensicherungsgeräte, müssen danach mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen auf ihre Verwendbarkeit überprüft werden – je nach Einsatzhäufigkeit sogar öfter.

Wer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert im Ernstfall schwere Unfälle und Verletzungen. Falls etwas passiert, können Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter daher persönlich haft- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

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