Zu den Pflichten der Betreiber von Aufzugsanlagen gehören regelmäßige Überprüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die vorgeschriebenen Prüfungen bestehen aus Haupt- und Zwischenprüfungen. Der Abstand zwischen zwei Hauptprüfungen darf höchstens zwei Jahre betragen. Da die Zwischenprüfung ebenfalls vorgeschrieben ist, ergibt sich ein Abstand von maximal zwölf Monaten zwischen zwei Aufzugsprüfungen. Bevor die Aufzugsanlage erstmals in Betrieb genommen werden darf, beispielsweise nach einem Neubau oder einem umfassenden Umbau, muss eine sogenannte Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) durchgeführt werden.