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Prüfpflichtige Anlagen

Prüfpflichtige Anlagen sind Anlagen oder Einrichtungen, die u.a. gem. § 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig zu prüfen sind. Im Rahmen der Unternehmer- aber auch der Betreiberpflichten - muss sich in für jedes Gewerk vorgeschrieben Abständen von der Sicherheit des Betriebs dessen überzeugt werden. Dies kann bei bestimmten Anlagen mit eigenen Ressourcen (Qualifikation von eigenem Personal beispielsweise), bei den meisten jedoch durch die Hinzunahme von externen Sachverständigen sichergestellt werden.

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