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Prüfung der kraftbetriebenen Fenster, Türen und Tore

Kraftbetätigte bzw. kraftbetriebene Fenster, Türen und Tore gehören zum Inventar vieler Arbeitsstätten. Für alle Gewerbetreibenden gilt, dass diese betriebstechnischen Anlagen jährlich geprüft werden müssen, um festzustellen, ob die Sicherheitseinrichtungen wie vorgeschrieben funktionieren. Maßgeblich ist dabei die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7, sowie die DGUV 208-022.

Von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren spricht man, wenn die Energie, die für das Öffnen und Schließen der Anlage verwendet wird, teilweise oder vollständig von Kraftmaschinen zugeführt wird. Indem Sie die notwendigen Wartungsarbeiten regelmäßig durchführen lassen, minimieren Sie das Unfallrisiko für Ihre Mitarbeiter und sind versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.

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