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Prüfung der Flurförderzeuge (Stapler, Hubwagen etc.)

Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt entscheidend vom einwandfreien technischen Zustand ab. Ein Versagen beispielsweise der Lenkung oder des Hydrauliksystems kann schwere Unfälle zur Folge haben. Flurförderzeuge müssen daher durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen verursacht worden sein können, überwacht werden.

Der Unternehmer hat die Prüffristen gemäß der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Prüffrist von längstens einem Jahr gilt dabei nach § 37 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" als Stand der Technik. Kürzere Prüfabstände können erforderlich sein, wenn beispielsweise der Gabelstapler über das gewöhnliche Maß hinaus, etwa Schichtbetrieb oder unter erschwerten Bedingungen eingesetzt wird.

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