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Für alle Förderanlagen besteht die allgemeine Prüfplicht entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1). Wie andere Einrichtungen auch, sind sie vor der ersten Inbetriebnahme, in angemessenen Zeitabständen sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens jedoch auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel, zu prüfen. Eine regelmäßige Prüfung der Bandanlagen trägt dazu bei, Unfälle zu verhüten.
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