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Prüfung der Leitern, Tritte und Gerüste

Leitern und Tritte müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die Prüffrist richtet sich nach der Benutzungshäufigkeit und der Beanspruchung, wobei eine Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person erfolgen muss. Die Durchführung und Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

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