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Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.
Konkret fordert die Technische Arbeitsstättenregel, dass mindestens 5 % Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausgebildet worden sind. Diese Zahl ist jedoch nur eine Mindestforderung. Maßgeblich ist letztlich immer Ihre Gefährdungsbeurteilung. Stellen Sie dort besondere Risiken fest, müssen Sie über die 5 % hinausgehen.
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