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Wer der Verantwortliche, oder auch die verantwortliche Stelle ist, und somit auch verantwortlich für den Datenschutz und ist, kommt auf die Datenverarbeitung und die Auftragsverarbeitung an. Artikel 4 der DSGVO definiert den Verantwortlichen als „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“. Weiterhin soll, gem. Art. 32 DSGVO, mit den technisch-organisatorischen Maßnahmen die Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet werden. Hier gibt Art. 32 der DSGVO erste Anstöße, was für Maßnahmen man sich unter den technischen und organisatorischen Maßnahmen vorstellen kann.
Bei einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben können sich Sanktionen und Haftungsansprüche dann gegen den Verantwortlichen richten. So besagt die DSGVO unter anderem in Artikel 82 DSGVO:
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