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Viele Webseiten kleinerer und größerer Unternehmen entsprechen immer noch nicht den Vorgaben der DSGVO. Nach aktuellem Stand (April 2021) haben 8 von 10 Webseiten erhebliche Mängel und sind abmahnfähig. Die häufigsten Mängel liegen hier in den Bereichen Datenschutz-Erklärung, Kontaktformular, SSL-Verschlüsselung, Auftragsverarbeitung, Plug-Ins bei Content Management Systemen, verwendete Schriftarten und externe Dienstleister. In der Datenschutzerklärung muss z.B. für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage benannt werden. Zudem fehlt häufig ein Verweis und eine Erläuterung zu einen (ggf.) externen Dienstleister, wie dem Host Ihrer Webseite, und dazu, eine schriftliche Bestätigung, dass mit diesem ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde. Für Kontaktformulare verlangt die DSGVO angemessene technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten; faktisch heißt das, es gibt eine Verschlüsselungspflicht von Kontaktformularen. Zudem fordern die Behörden, dass Seitenbetreiber bei Kontaktformularen eine Einwilligung (z.B. mit einer Checkbox) der Nutzer einzuholen. Im Rahmen einer Tiefenanalyse müssen dementsprechend alle DSGVO-relevanten Bereiche (Datenschutzerklärung, Kontaktformular, Host, Einsatz und Konfiguration Content Managementsystem, Einsatz und Konfiguration Plug-Ins, AV-Verträge, Schriftarten, Kartendienste, Verschlüsselung) konstant überprüft und angepasst werden.
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