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Prüfung des Online Shops

Der Onlinehandel boomt! Dennoch, Unternehmen und Händler müssen den Anforderungen der DSGVO nachkommen. So müssen Händler zum Beispiel auf ihrer Webseite eine Datenschutzerklärung in präziser, transparenter, verständlicher Form zur Verfügung stellen. Zudem muss die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein und Informationen zur Identität des Verantwortlichen, den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, zum berechtigten Interesse, eventueller Empfänger von Daten, Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten oder zu den Rechten der Betroffenen enthalten. Aber nicht nur in der Datenschutzerklärung kommen Verantwortliche Ihren Pflichten häufig nicht nach. Bei etwa 8 von 10 Webseiten (Stand April 2021) ist z.B. der Einsatz des Kontaktformulars nicht DSGVO-konform, fehlen Informationen zum Host, ist der Einsatz von Content Managementsystemen und Plugins oder Schriftarten nicht rechtlich abgesichert oder es fehlen AV-verträge mit externen Dienstleistern. Im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen sollten diese Bereiche hinsichtlich Ihres Einsatzes und der Vorgaben der DSGVO regelmäßig geprüft und aktuell gehalten werden.

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