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Sie haben Fragen zum Thema Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als solcher benötigen Sie einen gültigen Schulungsnachweis, den Sie nach der von der IHK anerkannten Grundschulung, sowie der schriftlichen IHK-Prüfung erhalten.
Bitte geben Sie bei der Anfrage an, für welche Verkehrsträger der Grundlehrgang benötigt wird!
Den Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten im Luftfrachtverkehr finden Sie hier.
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