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Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als solcher benötigen Sie einen gültigen Schulungsnachweis, den Sie nach der von der IHK anerkannten Grundschulung, sowie der schriftlichen IHK-Prüfung erhalten.

Bitte geben Sie bei der Anfrage an, für welche Verkehrsträger der Grundlehrgang benötigt wird!

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Binnenschifffahrt
  • Seeschiffahrt

Den Grundlehrgang zum Gefahrgutbeauftragten im Luftfrachtverkehr finden Sie hier.

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