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Beauftragte Personen sind vom Unternehmer für bestimmte Aufgaben ausgewählte Personen. Sie sollen die Unternehmerpflicht für ihn wahrnehmen und werden meistens für ihren Bereich dafür zu Handlungsbevollmächtigten (fachlich) ernannt. Diese Ernennung oder Auswahl erfolgt stets schriftlich.
Im weiteren Verlauf dieses Themenbereiches geht es speziell um die Ausbildung und Fortbildung zum bzw. von Gefahrgutbeaufragten, als auch um die gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung der Schulungsnachweise der Verkehrsträger
Interessieren Sie sich für Schulungen speziell für den Luftfrachtverkehr, dann klicken Sie hier.
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