Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zum Thema Auffrischungslehrgang von am Transport beteiligten Personen gem. 1.3 ADR? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen.
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