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Sie haben Fragen zum Thema Grundlehrgang Gefahrgut Luftverkehr (PK 1 - Versender)? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Versender sind für einen reibungslosen, schnellen und erfolgreichen Transport von Gefahrgütern im Luftverkehr verantwortlich. Deshalb hat der Gesetzgeber die Versender in die Pflicht genommen, ihre Sendungen richtig zu klassifizieren, zu identifizieren, zu verpacken, zu markieren, zu kennzeichnen, zu dokumentieren - und sich qualifizieren zu lassen, bevor sie tätig werden. Die Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren
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