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Sie haben Fragen zum Thema Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c (kleiner Asbestschein)? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Gemäß der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 Nr. 2.7 Anlage 4c müssen Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an fest gebundenen Asbestprodukten beziehungsweise ASI-Arbeiten geringen Umfangs von einem Sachkundigen geleitet und beaufsichtigt werden. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer. Der Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c bezieht sich auf alle Arbeiten an Asbestzementprodukten und auf Arbeiten geringen Umfangs, welche wie folgt definiert sind:
Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest können als Arbeiten geringen Umfangs eingestuft werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für das Gesamtobjekt (z.B. Anlage, Gebäude, Betriebsstätte) nachgewiesen wird, dass folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Die einmal erworbene Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c hat seit der Neuregelung der TRGS im Jahr 2014 eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb der 6 Jahre kann die Sachkunde durch einen 1-Tages-Kurs ohne Prüfung aktualisiert werden. Wer die 6-Jahres-Frist versäumt, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde und muss die Sachkunde komplett neu in einem 2,5-tägigen Kurs erwerben.
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