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Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 beschäftigt sich mit schädlichen Stoffen, die in Gebäuden verbaut sind oder verbaut wurden. Für den Umgang oder die Arbeit mit diesen Stoffen ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Beispiele sind der Abbruch von oder die Arbeit an solchen Gebäuden. Ein Beispiel für einen Schadstoff dieser Art ist Asbest. Der dann erworbene Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.
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