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Wer trägt die Kosten der G-Untersuchungen?
Welche Pflichten gelten für G-Untersuchungen?
In welchen Abständen müssen G-Untersuchungen stattfinden?
Was passiert mit den Ergebnissen der G-Untersuchungen?
Wer führt die G-Untersuchungen durch?
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die rechtlichen Grundlagen zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Demnach können Sie G-Untersuchungen nur dann verpflichtend für Ihre Mitarbeiter anordnen, wenn es die betrieblichen Gründe zwingend erfordern.
Im Allgemeinen sind folgende Vorsorgeuntersuchungen zu unterscheiden, wie sie auch im Arbeitsschutzgesetz definiert sind:
Diese klare Abgrenzung soll den Angestellten vor Überwachungstätigkeiten durch die Geschäftsführung schützen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind hier klar von Eignungsuntersuchungen zu unterscheiden.
Damit Sie die Gefahren einer Tätigkeit oder eines Umfelds systematisch aufdecken, müssen Sie im ersten Schritt Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Es gibtstandardisierte Vorgehensweisen bei der Erstellung dieser Beurteilungen. Um hier alles richtig zu machen, holen Sie sich über opticert Unterstützung von einem Arbeitsschutzexperten. Schließlich ist die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiges Grundelement zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und der notwendigen Arbeitsschutzuntersuchungen der Arbeitsmedizin.
Beispielsweise wird in einer Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeit auf einer Hebebühne die Absturzgefahr ausgewiesen. Als Folge kann der Betriebsarzt bei der G-Untersuchung den Gleichgewichtssinn des Angestellten untersuchen. Ist dieser Sinn gestört, lässt sich eine gefahrlose Arbeit auf einer Hebebühne nicht mehr sicherstellen und dem Angestellten ist diese Arbeit aus Eigenschutz zu untersagen.
G-Untersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Betriebliches Gesundheitsmanagement unterscheidet viele verschiedene Arbeitsschutzuntersuchungen im Hinblick
Die Vorsorgeuntersuchung findet bei einem ernannten Betriebsarzt statt, der auch nicht die genauen Befunde, sondern nur das Bestehen oder Nicht-Bestehen an den Arbeitgeber übermittelt. G-Untersuchungen laufen dabei immer nach dem gleichen Muster ab, können aber verschiedene Umfänge umfassen. Beispielsweise steht bei der typischerweise sehr oft durchgeführten G25-Untersuchung (Fahr- und Steuertätigkeit) ein Urintest an, der die Organfunktion sicherstellt. Zudem testet der Betriebsarzt die Hörfähigkeit und macht einen Sehtest. Weiterhin können Blendeempfindlichkeit und Befunde des Herz-Kreislaufsystems einfließen. Finden Sie mit opticert Ihren passenden Dienstleister.