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Wie wirken sich Bodenmarkierungen auf die Arbeitssicherheit im Lager aus?
Besteht eine regelmäßige Kontrollpflicht der Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was ist bei der Organisation im Lager zu beachten?
Ein aus dem Regal fallendes Produkt kann im unglücklichsten Fall Mitarbeiter verletzen. Aber auch Paletten in einem Stückgutlager müssen ordnungsgemäß gesichert sein, damit sich keine Ware versehentlich lösen kann. Deshalb sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Eine Regalprüfung ist im gewerblichen Bereich gesetzlich verpflichtend und von befähigten Personen durchzuführen. Untersucht wird, ob die Regale Anfahrtsschäden aufweisen, unzureichend befestigt oder instabil sind. Hier finden Sie Anbieter für die Prüfung von Regalanlagen.
Aus Gründen des Brandschutzes müssen Türen und Ausgänge laut Arbeitsschutzgesetz jederzeit frei und begehbar sein. Weiterhin sollte in einem Umkreis von einem Meter vor und hinter diesen Bereichen kein Regal stehen und auch kein Verkehrsweg vorhanden sein. Es muss zu jeder Zeit ein Fluchtweg zur Verfügung stehen.
Eine große Gefahrenquelle stellen Fahrzeuge dar, beispielsweise Gabelstapler. Häufig kommt es dabei zu Kollisionen mit umherlaufenden Lagermitarbeitern, welche das Fahrzeug nicht kommen sehen und hören. Deshalb ist es zwingend notwendig, alle Mitarbeiter hinsichtlich der korrektenVerhaltensweisen zu schulen. Jeder muss wissen, wie er sich sicherheitstechnisch ideal verhält, und vor allem jederzeit aufmerksam sein.
Zur Arbeitssicherheit im Lager gehört auch die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge, um Unfällen vorzubeugen. Weiterhin ist es wichtig, möglichst vibrationsarm auf den Verkehrswegen in der Halle unterwegs zu sein, damit keine großen Erschütterungen ausgelöst werden. Und sollte doch einmal etwas passieren, so sollten alle Mitarbeiter dazu in der Lage sein, Erste Hilfe im Betrieb zu leisten.
Befinden sich im Lager sogenannte Gefahrstoffe, ist ein umsichtiger Umgang mit diesen notwendig. Auslaufende Säuren führen zum Beispiel zu schweren Verletzungen, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen können. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass gefährliche Stoffe entsprechend markiert werden. Weiterhin ist eine möglichst bodennahe Lagerung sinnvoll, da so die Stoffe nicht weit in die Tiefe stürzen können. Ein platzendes Gefäß würde seinen Inhalt sonst über eine enorm große Fläche verteilen. Für die Mitarbeiter ist daher eine Schutzbekleidung unerlässlich.
Bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe muss der Betreiber einer Anlage eine Dokumentation führen und vorweisen, die die grundlegenden Informationen über die Anlage enthält, wie beispielsweise eingesetzte Stoffe, Werkstoffe der einzelnen Anlagenteile oder die Löschwasserrückhaltung. Für den Fall einer Freisetzung von wassergefährdender Stoffe ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die einen Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan enthält. Der Anlagenbetreiber ist nach § 44 AwSV für die Einhaltung sowie die Aktualisierung der Betriebsanweisung verantwortlich.
Um Unfälle im Lagerwesen möglichst zu vermeiden, ist es essenziell, dass abgesicherte Wege vorhanden sind. Mitarbeiter sollten auf den ersten Blick erkennen können, wo sie Fahrzeuge erwarten müssen. Auf diese Weise lassen sich Zusammenstöße vermeiden. Hilfreich sind dabei entsprechende Markierungen in leuchtenden Farben, die sich über die gesamten Bereiche erstrecken und für alle klar ersichtlich sind.
Auch Fahrzeugführer sollten entsprechende Sicherheitsbestimmungen kennen. So muss beispielsweise bei einem Abbiegevorgang zuvor ein kurzes Hupen als Warnung erfolgen. Die gegenseitige Rücksichtnahme von Fahrzeugführer und anderen Mitarbeitern ist dabei die entscheidendste Komponente für einen optimalen Arbeitsschutz im Lager. Weitere wichtige Maßnahmen:
Für die Verhütung von Arbeitsunfällen ist – neben den Arbeitgebern – beispielsweise die Berufsgenossenschaft für Handel und Wirtschaft, kurz BGHW, zuständig.
Es ist für Unternehmen nicht immer einfach, alle Aspekte der Arbeitssicherheit im Lager zu überblicken und umzusetzen. Schnell einmal ist die Weitergabe einer Unfallverhütungsvorschrift oder eine fristgerechte Wartung im Geschäftsalltag vergessen. Dabei sind Arbeitgeber durch die im Arbeitsschutzgesetz festgehaltene Anforderung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Damit Sie die bestmögliche Absicherung erhalten, stehen wir von opticert Ihnen beratend zur Seite und finden den richtigen Dienstleister. Mit unserer Hilfe können Sie in nur wenigen Schritten einen QuickCheck bezüglich Ihrer umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen an den verschiedensten Arbeitsstätten durchführen. Weiterhin finden Sie bei uns Checklisten, die Ihnen alle Aspekte der Arbeitssicherheit übersichtlich aufzeigen.