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Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis verfügt. Da dieser eine begrenzte Gültigkeit von 5 Jahren hat, ist es unabdingbar einen Auffrischungslehrgang zu besuchen, um weiterhin als Gefahrgutbeauftragter tätig sein zu dürfen.
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