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Auffrischung

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis verfügt. Da dieser eine begrenzte Gültigkeit von 5 Jahren hat, ist es unabdingbar einen Auffrischungslehrgang zu besuchen, um weiterhin als Gefahrgutbeauftragter tätig sein zu dürfen.

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Häufig gestellte Fragen