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Sie haben Fragen zum Thema Auffrischungslehrgang für Gefahrgutbeauftragte? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Gefahrgutbeauftragte müssen für die rechtmäßige Ausübung ihrer Tätigkeit im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises für alle betroffenen Verkehrsträger sein. . Eine darüber hinaus gehende Gültigkeit kann erreicht werden, wenn innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Geltungsdauer eine IHK-Prüfung zur Verlängerung (Verlängerungsprüfung) erfolgreich absolviert wurde. Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre gültig.
Die betrifft die Verkehrträger
Die Auffrischungslehrgänge für Gefahrgutbeauftragte im Luftfrachtverkehr finden Sie hier.
Geben Sie bei der Anfrage bitte an, für welchen Verkehrsträger ihre Auffrischung von Nöten ist!
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