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Arbeitsschutz auf Baustellen

Die Arbeit auf einer Baustelle birgt besonders viele Gefahrenquellen. Schäden, die Bauarbeiter bei Arbeitsunfällen davontragen, sind zudem oft gravierender als in anderen Betrieben. Deshalb ist es auf dem Bau umso wichtiger, für die Arbeitssicherheit Sorge zu tragen. Doch nicht immer ist klar ersichtlich, wer zuständig ist. opticert hilft Ihnen dabei, einen passenden Partner für die Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle zu finden.

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Häufig gestellte Fragen

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Wo wird mangelhafter Arbeitsschutz gemeldet?

Wenn Arbeitnehmer feststellen, dass die Arbeitssicherheit auf ihrer Baustelle nicht ausreichend gewährleistet ist, empfiehlt es sich, den direkten Vorgesetzten oder den Bauherren darauf anzusprechen. Sollte dies nicht möglich sein oder keine Ergebnisse liefern, können sich die Arbeitnehmer beispielsweise auch an das Amt für Arbeitsschutz wenden, die Arbeitsschutzbehörde.
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Welche Funktion erfüllen Sicherheitskoordinatoren auf Baustellen?

Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren sind Fachkräfte, die der Bauherr einsetzt, wenn an den Bauarbeiten Arbeitskräfte verschiedener Betriebe beteiligt sind. Sie koordinieren die sichere Ausführung der Arbeiten vom Planungsstadium an.
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Welche Verpflichtungen entstehen beim Bau eines Einfamilienhauses?

Der Bauherr hat die Verpflichtung für Arbeitssicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Wenn die Arbeiten mehr als 500 Personentage umfassen, muss dieser eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermitteln. Ein Sicherheitskoordinator ist notwendig, sobald auf der Baustelle Mitarbeiter mehrerer Betriebe beschäftigt sind. Dies kann auch der Architekt sein, sofern er über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Des Weiteren muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden, wenn die Arbeiten besonders umfangreich oder gefährlich sind.
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Was ist auf Baustellen bei Gerüsten zu beachten?

Während des Aufbaus ist es wichtig, Schutzkleidung zu tragen und sich, sofern vorhanden, an die Aufbauanleitung des Herstellers zu halten. Während der Arbeiten muss ein fester und sicherer Stand möglich sein, und der Bereich entsprechend markiert und gesichert werden. Werkzeuge und Material dürfen zudem nur auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Der Gerüstbau muss zudem von zwei entsprechend geschulten Fachkräften beaufsichtigt werden.

Weshalb sind Baustellen als Arbeitsplatz besonders gefährlich?

Neben der körperlichen Belastung durch schwere Maschinen und harte körperliche Arbeit kommt auf der Baustelle häufig die psychische Belastung durch Zeitdruck aufgrund enger Fristen dazu. Die dadurch entstehende Eile kann zu riskanten Arbeitsweisen verleiten. Auch das Wetter kann auf einer Baustelle zusätzliche Gefahren verursachen, wie etwa durch regennasse, rutschige Flächen.

Vermeidbare Gefahrenherde entstehen durch einen unsachgemäßen Umgang mit Ausrüstung und Material. So kann beispielsweise ein unsachgemäß aufgestelltes Gerüst bei einem Absturz zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Falsch angeschlossene oder gar defekte elektrische Geräte können sogar lebensgefährlich sein. Chemikalien können Verätzungen und Verbrennungen verursachen, wenn sie falsch gelagert oder verwendet werden. Auch das Werkzeug sollte ordentlich verstaut werden und nicht frei herumliegen, da es sonst zur Stolperfalle wird oder herunterfallen kann.

Die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes auf Baustellen

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit auf Baustellen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
  • Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV Vorschriften)

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelt das Arbeitsschutzgesetz die Pflichten des Arbeitgebers rund um den Arbeitsschutz. Ebenfalls werden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer geregelt. Auch Vorgaben zur Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes werden aufgestellt.

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten hat, wenn er die Arbeitsstätte einrichtet, aber auch im laufenden Betrieb.

In der Betriebssicherheitsverordnung sind Informationen zu finden, die bei der Gefährdungsbeurteilung helfen, sowie Wissenswertes zu den möglichen Schutzmaßnahmen. Die Verordnung gibt Auskunft zu Vollzugsregelungen und auch zum Ausschuss für Betriebssicherheit. Dazu beinhaltet sie spezifische Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen.

In der Baustellenverordnung finden Sie Informationen beispielsweise zur Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen. Außerdem werden Pflichten des Arbeitgebers geregelt und Möglichkeiten der Schutzpflichtübertragung an qualifizierte Dritte dargestellt.

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen konkretisieren staatliche Arbeitsschutzvorschriften zu Baustellensicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Anforderungen an ein entsprechendes Konzept für die Baustelle. Dazu enthalten sie Begriffsbestimmungen zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und auch Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung.

In der DGUV Vorschrift V1 §6 wird die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer oder selbstständiger Einzelunternehmer und damit die Abstimmung in Bezug auf den Gesundheitsschutz u.a. auf Baustellen thematisiert.

Wer ist für den Arbeitsschutz auf der Baustelle verantwortlich?

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, ausreichenden Arbeitsschutz undUnfallschutz im Betrieb zu gewährleisten. Das bedeutet also, dass es Verantwortung der Bauherren ist, für die Einhaltung der Regeln, Gesetze und Verordnungen zu sorgen und sich um die Sicherheit seiner Angestellten zu kümmern.

Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter auf einer Baustelle

Eine grundlegende Maßnahme, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auf der Baustelle zu gewährleisten, ist die korrekte Schutzausrüstung und Schutzkleidung. Dazu gehören beispielsweise auch Arbeitsschuhe. Einen Helm zu tragen, ist auf Baustellen als Teil des Arbeitsschutzes sogar verpflichtend. Außerdem gilt es Werkzeuge und andere Materialien nach Abschluss der Arbeiten zu sichern.

Darüber hinaus sind auch die richtige Aufklärung und Unterweisung von Mitarbeitern in Sicherheitsfragen unverzichtbar. Dazu gehört, sie auf Gefahrenstellen und riskante Arbeitsbereiche hinzuweisen. Erste-Hilfe-Maßnahmen, Flucht- und Rettungswege sowie ein Notfall-Rettungskonzept sollten ebenfalls Teil der Unterweisung sein.

Weitere Maßnahmen werden festgelegt, nachdem bei einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG die potenziellen Gefahren für die Beschäftigten ermittelt wurden. Dass eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wird, liegt in der Regel in der Verantwortung des Arbeitgebers, in diesem Falle der des Bauherren. opticert unterstützt Sie bei der Suche nach einer fachkundigen Person, die eine solche Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen durchführt.

Zu den Maßnahmen, die nach einer Gefährdungsbeurteilung als notwendig erachtet werden können, gehören die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, oder auch G-Untersuchungen, abhängig davon, welchen potenziellen Belastungen die Mitarbeiter ausgesetzt sind.